Regressabsicherung

Regressabsicherung bietet Schutz

Nutzen Sie die Absicherung für Ihrem Vorteil

Die Verordnungen des Arztes an Arznei- und Heilmittel unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Einhaltung dieses Gebots wird bei der überwiegenden Zahl an Prüfungen im Vergleich zu allgemeinen Kenngrößen geprüft, wie z.B. Richtgrößen oder Durchschnittswerten der Fachgruppe. Individuelle Besonderheiten der Praxis muss der Arzt selbst geltend machen. Dies ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Es geht um die Auswertungen von Vergleichswerten, die dem Arzt entweder nicht vorliegen oder sich aus dem ihm vorliegenden Unterlagen nicht sofort erschließen. So besteht die Gefahr, dass der Arzt seine Praxisbesonderheiten nicht in der von den Prüfungsstellen geforderten Weise darlegt und so hohe Regressforderungen übrig bleiben.

Die von der AAC in Zusammenarbeit mit einer Versicherung entwickelte Regressabsicherung bietet Schutz und Information an mehreren Stellen des Regressverfahrens. Zunächst werden die Verordnungen des Arztes regelmäßig vorbereitend analysiert, um im Falle eines Regressverfahrens Daten zur Verfügung zu haben. Sollte es zu einem Regress kommen, dann werden Stellungnahme und im Falle eines Widerspruch/ Klage die Praxisbesonderheiten dargestellt und in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten die entsprechenden Schreiben erstellt. Sollte trotzdem eine Regressforderung übrig bleiben, ist diese bis zu 100.000,- EUR Höhe abgesichert.